Beförderungs- und Tarifbedingungen

Kemptener Verkehrsbetriebe und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB)

1. Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Rechtsgrundlagen für die gewerbsmäßige Personenbeförderung bildet das Personenbeförderungsgesetz (PbefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft).
Die „Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ (als Anlage zum PbefG) ist im Verhältnis zu Fahrgästen von besonderer Bedeutung.
Der Beförderungsvertrag zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen kommt erst zustande, wenn der richtige Fahrpreis bezahlt ist bzw. wenn bei Chipkartenverwendung diese am Entwerter zur Abbuchung (Clever Card) oder zur Registrierung (Zeitkarten) angelegt wurde.


Gemeinschaftstarif

Als Mitglied der Verkehrsgemeinschaft (VK) Kempten wendet die KVB den jeweils gültigen Gemeinschaftstarif der VK Kempten an, d.h. innerhalb des Bedienungs-gebietes der VK Kempten kann von jeder Haltestelle zu jeder Haltestelle durchtarifiert werden.
Der Gemeinschaftstarif der VK Kempten ist ein Zonentarif. Die jeweiligen Fahrkosten ermitteln sich nach der Anzahl der durchfahrenen Zonen. Für das engere Stadtgebiet gibt es eine gesonderte Tariftabelle (Zone 0).
Die einzelnen Preise je Fahrkarte sind aus dem „Gemeinschaftstarif der Verkehrsgemeinschaft Kempten“ ablesbar.


Allgäu-Walser-Card

Die Fahrgelderhebung basiert auf einem modernen, berührungslosen Chipkartensystem. Diese Chipkarte trägt den Namen Allgäu-Walser-Card und wird von allen Unternehmen der Verkehrsgemeinschaft Kempten als Fahrausweis verwendet. Die Allgäu-Walser-Card kann sowohl als Geldkarte (Clever Card) als auch als Zeitfahrausweis bewertet werden.


Erwerb der Chipkarte

Ab 01.08.2008 muss die Chipkarte vom Fahrgast käuflich erworben werden. Der Preis beträgt 7,-- €. Hierin sind sämtliche Ausstellungs-, Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren enthalten.
Vor dem 01.08.2008 ausgegebene Pfandkarten gehen in das Eigentum des Nutzers über und behalten ihre Gültigkeit.

Ersatzausstellung von Fahrkarten

Eine Ersatzausstellung (z.B. bei Verlust der Chipkarte) erfolgt nur, wenn ein eindeutiger Nachweis (z.B. Quittung o. Durchschrift des Jahreskartenantrages) über den ursprünglichen Besitz vorgelegt werden kann.
Ist eine Ersatzausstellung aufgrund eines Verschulden des Fahrgastes notwendig, muss für 7,-- € eine neue Chipkarte gekauft werden.


Fahrscheinkontrollen

Das Betriebspersonal der Firmen Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungs GmbH & Co. KG (KVB) und Haslach Bus GmbH ist jederzeit berechtigt Fahrscheinkontrollen durchzuführen.
Wer bei Kontrollen ohne gültigen oder ohne vollständigen Fahrausweis angetroffen wird, hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß der beigefügten Anlage „Liste erhöhtes Beförderungsentgelt“ zu entrichten. Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt davon unberührt.
Das erhöhte Beförderungsentgelt entfällt, wenn der Fahrgast innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag der Beanstandung einen gültigen Fahrausweis für den Zeitpunkt der Beanstandung vorlegen kann.
Besteht der dringende Verdacht, dass der Fahrgast gegen die Beförderungs- und Tarifbedingungen verstößt, ist das Betriebspersonal berechtigt die Fahrkarte abzunehmen. Sofern notwendig wird dem Fahrgast bis zur Klärung des Sachverhalts eine Ersatzkarte zur Verfügung gestellt.
Abgenommene Fahrkarten werden umgehend im ZUM-Servicebüro hinterlegt. Nach Klärung des Sachverhalts und ggf. nach Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes kann die Fahrkarte im ZUM-Servicebüro wieder abgeholt werden.


Verhalten beim Ein- und Ausstieg

An Schultagen kann in der Zeit von 7:00 bis 7:30 Uhr und von 12:30 bis 13:00 Uhr an allen Türen zugestiegen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist der Zustieg nur beim Busfahrer möglich. Der Ausstieg erfolgt nur an den hinteren Türen.


2. Besondere Tarifbedingungen

2.1. Einzelfahrscheine – allgemein

Einzelfahrscheine (z.B. Ring-/Stadtteiltarif) sind vor Fahrtantritt unaufgefordert in bar beim Busfahrer zu lösen oder von der Clever Card abzubuchen und während der gesamten Fahrt aufzubewahren.
Beim Umsteigen in eine andere Linie ist der Fahrschein vorzuzeigen. Erst dadurch kommt ein wirksamer Beförderungsvertrag zustande.
Das Fahrgeld sollte abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet Geldbeträge über € 10,-- zu wechseln und Ein- und Zwei-Centmünzen im Betrag von mehr als zehn Cent, sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.


Einzelfahrschein für Erwachsene

Der Einzelfahrschein ist immer nur für eine Richtung gültig, d.h. für die Rückfahrt ist erneut ein Fahrschein zu lösen. Eine Fahrtunterbrechung ist nicht möglich.
Ist um den Zielort erreichen zu können ein Umsteigen in einen anderen Linienbus notwendig, muß immer die nächste Umsteigemöglichkeit (zeitlich und örtlich) gewählt werden. Der Einzelfahrschein ist im jeweils nächsten Bus unaufgefordert dem Bus-fahrer vorzuzeigen.


Einzelfahrschein für Kinder

Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis einschließlich 14 Jahren erhalten gegen Vorlage eines Altersnachweises einen ermäßigten Einzelfahrschein. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unter Aufsicht einer Begleitperson frei befördert.
Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausge-schlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens 12 Jahre alt sind.


Einzelfahrschein für Gruppen

Einzelfahrscheine für Gruppen können ab zehn Personen beim Busfahrer gelöst werden. Für Kindergartengruppen gilt - altersunabhängig - ebenfalls der Gruppentarif.
Jugendgruppenleiter mit einem offiziellen Jugendgruppenleiterausweis der Jugend-ämter fahren kostenlos, wenn sie eine Gruppe von mindestens zehn Jugendlichen begleiten.


Clever Card

Der Kunde entscheidet mit seiner Einzahlung, in welcher Höhe die Karte bewertet wird. Die Mindesteinzahlung beträgt €10,-, der Höchstbetrag ist € 50,-. Mit der Clever Card kann an den dafür vorgesehenen Entwertern oder beim Busfahrer ein verbilligter Einzelfahrschein gelöst werden.
Wird in einen anderen Bus umgestiegen, ist die Clever Card noch mal an den dafür vorgesehenen Entwerter anzulegen um die Gültigkeit des Fahrscheins überprüfen und die Fahrt registrieren zu lassen.
Die Clever Card ist übertragbar. Auszahlungen von Restwerten bei Rückgabe der Clever Card sind möglich.


Ringtarif Der Bereich reicht vom Stadtzentrum bis zu den Ringstrassen Heussring, Adenauerring und Schumacherring einschließlich Hauptbahnhof.


Stadtteiltarif

Der Bereich reicht von den Ringstrassen bis zur Grenze der Tarifzone 0.


Familienticket

Das Familienticket ist ein Tagesticket und gültig für maximal zwei Erwachsene mit beliebig vielen eigenen Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Das Familienticket ist am Lösungstag innerhalb der Zone 0 auf allen Buslinien der VK Kempten, außerhalb der Zone 0 nur für die festgelegte Strecke gültig. Eine Fahrtunterbrechung ist möglich.


Tageskarte

Mit der Tageskarte kann eine Person am Lösungstag innerhalb der Zone 0 jede Buslinie der VK Kempten benutzen, außerhalb der Zone 0 ist sie nur auf einer festgelegten Strecke gültig. Eine Fahrtunterbrechung ist möglich. Die Tageskarte ist übertragbar.


Tageskarte Kempten-Oberallgäu Nord

Die Tageskarte Kempten-Oberallgäu Nord berechtigt am Lösungstag zur Benutzung aller Bus- und Zugverbindungen innerhalb des Gebietes der VK Kempten.
Fahrgäste mit einem gültigen Schienenfahrausweis der DB, mit einer gültigen Bahn-Card oder einer gültigen Monats- bzw. Jahreskarte der Verkehrsgemeinschaft Kempten erhalten eine ermäßigte Tageskarte Kempten-Oberallgäu Nord.
Eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.


Tageskarte Kempten-Oberallgäu

Die Tageskarte Kempten-Oberallgäu berechtigt am Lösungstag zur Benutzung aller Bus- und Zugverbindungen im Stadtgebiet Kempten und innerhalb des Landkreises Oberallgäu.
Fahrgäste mit einem gültigen Schienenfahrausweis der DB, mit einer gültigen Bahn-Card oder einer gültigen Monats- bzw. Jahreskarte der Verkehrsgemeinschaften Kempten und Oberallgäu erhalten eine ermäßigte Tageskarte Kempten-Oberallgäu.
Eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden.


2.2. Zeitkarten

Zeitkarten sind:
  • Wochenkarten
  • Monatskarten für Erwachsene und Auszubildende
  • Umweltabonnement für Erwachsene und Auszubildende, Schülerabonnement, Schülerkarte, Jahreskarten für Kindergartengruppen


Zeitkarten werden ausschließlich in Form von bewerteten Chipkarten ausgegeben. Ausnahme : Wochenkarten werden sowohl als bewertete Chipkarten als auch in Form von Papierfahrscheinen ausgegeben.
Zeitkarten sind nicht übertragbar. Einzige Ausnahme ist hier das Umweltabo plus für Erwachsene.


Chipkarteninhaber mit Zeitkartenbewertung (Wochen-, Monats-, Jahres- und Identkarten) müssen jede Fahrt mit der Chipkarte an dem dafür vorgesehenen Entwerter oder beim Busfahrer registrieren. Dadurch wird die zeitliche Gültigkeit des Fahr-scheins überprüft und die Fahrt registriert.
Papierfahrscheine (Wochenkarten) müssen dem Busfahrer gezeigt werden. Erst dadurch entsteht ein wirksamer Beförderungsvertrag und der Fahrgast besitzt einen gültigen Fahrausweis.
Der Missbrauch von Zeitkarten, z. B. Weitergeben der Karte an eine andere Person (Ausnahme: Umweltabo plus für Erwachsene) führt zum Einzug bzw. zur Kündigung der Karte.
Entfernen oder Verändern der auf die Chipkarten gedruckten Angaben bzw. dem Passbild kann im Wiederholungsfall ebenfalls zum Einzug oder zur Kündigung der Karte führen. Für die Wiederherstellung der Daten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,-- erhoben.
Innerhalb der Zone 0 können Zeitkartenbesitzer jede Buslinie der VK Kempten benutzen. Ausserhalb der Zone 0 sind Zeitkarten nur für die festgelegte Strecke gültig. Zeitkarten sind nicht übertragbar (Ausnahme: Umweltabo plus für Erwach-sene).
Bei Verlust oder Nichtausnutzung von Zeitkarten, z.B. wegen Krankheit, besteht kein Anspruch auf Ersatz bzw. Rückvergütung.
Das erstmalige Ausstellen einer Zeitkarte muss in jedem Fall im ZUM-Servicebüro erfolgen (Ausnahme: Wochenkarte). Ein Wiederbewerten ist – mit Ausnahme von Jahreskarten – auch in den Bussen möglich.


Wochenkarte

Die Wochenkarte ist immer von Montag bis einschließlich Sonntag gültig. Die Wochenkarte ist im voraus bar zu bezahlen.


Monatskarte für Erwachsene

Die Monatskarte ist vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig.
Die Monatskarte ist im voraus bar zu bezahlen.


Monatskarte für Auszubildende

Die Monatskarte für Auszubildende wird nur nach Vorlage eines Nachweises über eine Vollzeitausbildung ausgestellt und ist vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats gültig. Die Monatskarte ist im voraus bar zu bezahlen.


Umweltabo für Erwachsene

Das Umweltabo ist eine Jahreskarte und wird immer auf den ersten Tag eines Monats ausgestellt. Diese Jahreskarte wird ausschließlich im ZUM-Servicebüro für höchstens 5 Jahre ausgegeben.
Das Umweltabo kann vom Fahrgast mit einer Frist von vier Wochen zum Monats-ende gekündigt werden.
Die Kosten betragen 9 x den gültigen Monatskartenpreis für Erwachsene. Die letzten drei Monate sind kostenfrei.
Die monatlichen Beträge werden vom Konto des Fahrgastes abgebucht. Eine Bar-zahlung des gesamten Betrages im voraus ist ebenfalls möglich.
Im einzelnen gelten die Bestimmungen auf der Rückseite des Abo-Antrages.
An Samstagen, Sonn- u. Feiertagen können eine erwachsene Person sowie eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Die Nutzung des ersten Kurses des Anrufsammeltaxis (Abfahrt 20:30 Uhr) ist kostenfrei.


Umweltabo plus für Erwachsene

Das Umweltabo plus ist eine Jahreskarte und wird immer auf den ersten Tag eines Monats ausgestellt. Diese Jahreskarte wird ausschließlich im ZUM-Servicebüro für höchstens 5 Jahre ausgegeben. Die Karte ist übertragbar, gilt für den Inhaber und jede andere beliebige Person. Das Umweltabo plus kann vom Fahrgast mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Neun Monate lang wird 1/9 des Jahreskartenpreises vom Konto des Fahrgastes abgebucht. Die letzten drei Monate sind kostenfrei. Eine Barzahlung des gesamten Betrages im voraus ist ebenfalls möglich. Im einzelnen gelten die Bestimmungen auf der Rückseite des Abo-Antrages.
An Samstagen, Sonn- u. Feiertagen können eine erwachsene Person sowie eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Die Nutzung des ersten Kurses des Anrufsammeltaxis (Abfahrt 20:30 Uhr) ist kostenfrei.


Umweltabo für Auszubildende

Das Umweltabo für Auszubildende ist eine Jahreskarte und wird nur im ZUM-Servicebüro gegen Vorlage eines Nachweises über eine Vollzeitausbildung ausge-geben.
Die Ausbildungsdauer muss bei Abschluss des Abo-Vertrages mindestens ein Jahr betragen. Die Jahreskarte wird höchstens für die Dauer der Ausbildung ausgegeben. Die Ausstellung erfolgt jeweils auf den ersten Tag eines Monats.
Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, verpflichtet sich der Fahrgast seine Chipkarte im ZUM-Servicebüro abzugeben.
Das Umweltabo für Auszubildende kann vom Fahrgast mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kosten betragen 9 x den gültigen Monatskartenpreis für Auszubildende. Die letzten drei Monate sind kostenfrei.
Die monatlichen Beiträge werden vom Konto des Fahrgasts abgebucht. Eine Barzahlung des gesamten Betrages im voraus ist ebenfalls möglich.
Im einzelnen gelten die Bestimmungen auf der Rückseite des Abo-Antrages.
Die Nutzung des ersten Kurses des Anrufsammeltaxis (Abfahrt 20:30 Uhr) ist kostenfrei.


Schülerkarte

Die Schülerkarte gibt es nur im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges. Der Antrag ist bei der jeweiligen Schule oder beim zuständigen Schulamt abzugeben.
Die KVB stellt diese Karten nur aus, wenn eine Bestätigung der zuständigen Schul-ämter vorliegt. Bei Schulwechsel bzw. bei Schulaustritt wird die Fahrkarte ungültig und muss ggf. neu bewertet werden.


Schülerabo


Das Schülerabo wird für den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des darauffolgenden Jahres, längstens für die voraussichtliche Dauer der Schulzeit ausgegeben. Wird das Schülerabo während dieses Zeitraumes erworben, sind die vorangegangenen Monate nachzubezahlen (Ausnahme: Umzug o. Schulwechsel).
Die Kosten betragen elf Monate lang den Monatskartenpreis für Schüler mit Wohn-sitz im Stadtgebiet Kempten. Der 12te Monat ist kostenfrei.
Die monatlichen Beiträge werden vom Konto des Fahrgastes abgebucht. Eine Barzahlung des gesamten Betrages im voraus ist möglich.
Das Schülerabo ist nur bei Umzug oder bei Schulwechsel kündbar. Weiter ist das Schülerabo kündbar, wenn die von der Stadt Kempten gewährte Ermäßigung anteilig zurückbezahlt wird.

Jahreskarte für Kindergartengruppen

Die Jahreskarte für Kindergartengruppen wird für die gewünschte Zone für die Dauer eines Jahres jeweils auf den ersten Tag eines Monats ausgestellt. Sie ist bezogen auf eine Gruppe und nicht übertragbar, d.h. ein Kindergarten mir drei Gruppen braucht drei Jahreskarten.
Die Jahreskarte für Kindergartengruppen ist bei Ausstellung der Karte bar oder gegen Rechnung zu bezahlen.


Kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten

Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke „G“ werden nach Maßgabe des elften Abschnitts des Schwerbehindertengesetzes – SchwbG – kostenfrei befördert.
Ist auf dem Schwerbehindertenausweis der Buchstabe „B“ eingetragen, so darf der Fahrgast eine Begleitperson mitnehmen, die ihn während der gesamten Fahrt begleitet. Die Begleitperson wird kostenfrei befördert.
Der Fahrgast muss den Schwerbehindertenausweis und die entsprechende Wertmarke bei Beginn der Fahrt dem Busfahrer unaufgefordert vorzeigen.
Schwerbehinderten Personen wird auf Wunsch im ZUM-Servicebüro eine sog. Identkarte ausgestellt. Besitzer dieser Identkarte müssen jede Fahrt durch Anlegen der Chipkarte an dem dafür vorgesehenen Entwerter oder beim Busfahrer anzeigen. Das Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises ist in diesem Fall nicht erforderlich, er muss aber mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Zahlungsverzug

Werden bei Zeitkarten die Zahlungsfristen nicht eingehalten, werden die Fahrkarten am ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist ungültig und in den Kassensystemen gesperrt. Damit ist dem Fahrgast die Berechtigung zur Nutzung unserer Busse entzogen. Ferner hat der Verkehrsunternehmer die Möglichkeit das Abonnement fristlos zu kündigen. Wird der Fahrgast trotzdem in unseren Bussen angetroffen, kommt dies einer Fahrt ohne gültigem Fahrausweis gleich und führt zur Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von bis zu € 40,-- (siehe Fahrschein-kontrollen“).


Fahrkarten der DB

Fahrkarten der DB und die Bahn-Card werden innerhalb des Bedienungsgebietes der KVB nicht anerkannt. Ausnahmen: Tageskarte Kempten-Oberallgäu Nord, Tageskarte Kempten-Oberallgäu, Bayernticket, Bayernticket Single und Bayernticket Nacht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrten mit der Linie 4 vom Hbf nach Lauben bzw. umgekehrt (Lauben = Bedienungsgebiet der Firma RBA). Hier wird bei Vorzeigen der Bahn-Card eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt.


Fahrräder, Inlineskater, Kickroller

Fahrräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ebenso werden Fahrgäste mit angezogenen Rollschuhen, bzw. Inlineskates von der Beförderung ausgeschlossen. Kickroller dürfen nur in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden.


Hunde

Hunde: 50 % vom Regelfahrpreis, mindestens 0,80 €
Grundsätzlich dürfen nur Hunde mitgeführt werden, die für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellen. Des weiteren besteht für alle Hunde - unabhängig von der Größe - Leinenzwang.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Kampfhunde und Hunde, bei denen die Zuordnung zu Kampfhunden im Sinne der „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992“ vermutet werden kann.


Sonstige Tarife / Gebühren

Blindenführerhunde / Gepäckstücke: kostenfrei

Schriftliche Fahrpreisauskunft / Bestätigung: € 5,--.
Inhaber von Zeitkarten erhalten diese Auskunft kostenfrei.

Nicht eingelöste Fahrscheine verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf von zwei Monaten gerechnet ab dem Tag des Inkrafttretens eines neuen Tarifes.


Inkrafttreten

Diese Beförderungs- und Tarifbedingungen treten mit Wirkung zum 01.03.2007 in Kraft.


Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Kempten.



Katalog der Tatbestände, für die ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ gem. § 9 der „Verordnung über die allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“ erhoben wird.
  • Fahren ohne gültigen Fahrschein, z. B. abgelaufene Monatskarte, keine Abbuchung von der Clever Card, falsche Tarifart etc. € 40,--
  • Der Gültigkeitsbereich der vorhandenen Fahrkarte wurde überschritten, z. B. die Fahrkarte ist nur für die Zone 0 gültig € 25,--
  • Wird von der Clever Card falsch o. zuwenig abgebucht € 25,--
  • Wird für den Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle innerhalb von fünf Arbeitstagen kein gültiger Fahrschein nachgewiesen € 40,--
  • Wird eine nicht übertragbare Fahrkarte an eine andere Person weitergegeben und von dieser benutzt, liegt ein Fahren ohne gültigen Fahrschein vor € 40,--
    Können die Personalien des Benutzers o.g. Fahrkarte nicht festgestellt werden, wird das erhöhte Beförderungsentgelt gegenüber dem Karteninhaber erhoben.
    Ferner wird der Karteninhaber darauf hingewiesen, dass die Fahrkarte eingezogen wird, falls er die Fahrkarte wiederholt unberechtigt an eine andere Person weitergibt.
  • Der Zeitkarteninhaber meldet sich mit seiner Chipkarte an den dafür vorgesehenen Entwertern oder beim Busfahrer nicht an € 7,--
  • Fahren mit einer sog. Bahn-Buskarte im Stadtbus € 5,--


Stand 01.03.2007